Unternehmensbewertung und Unternehmenstransaktion

Die Ermittlung von Unternehmenswerten kann auf Grund unterschiedlichster Anlässe erfolgen. Wir führen objektivierte Bewertungen vor dem Hintergrund von
Unternehmenstransaktionen durch. In diesem Zusammenhang beraten wir auch Käufer bzw. Verkäufer bei einer Entscheidungsfindung im Rahmen der Festlegung
einer Preisober- bzw. –untergrenze. Aber auch für steuerliche Zwecke ist die Durchführung einer Unternehmensbewertung in zahlreichen Fällen unumgänglich.

Für erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Zwecke hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Ertragswertverfahren eingeführt, das jedoch auf Grund pauschaler Annahmen häufig zu deutlich überhöhten Unternehmenswerten und somit zu enormen Steuerbelastungen führt. Zur Vermeidung dieser Überbewertung greifen wir auf die anerkannten Verfahren des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfung) zurück. Wahlweise steht hier das Ertragswertverfahren oder das DCF-Verfahren zur Verfügung.

Wir führen Bewertungen darüber hinaus auf Grund vertraglicher oder testamentarischer Vereinbarungen und im Zusammenhang mit Abfindungsfällen im Familienrecht durch.
Wir kombinieren die fundierten theoretischen Kenntnisse mit unserer praktischen Erfahrung und bieten somit schnelle, kostengünstige Lösungen für die unterschiedlichen Bewertungsanlässe.

Unsere Leistungen - Ihr Nutzen:

  • Durch genaue Kenntnisse der allgemein anerkannten Regeln der Unternehmensbewertung des IDW ermitteln wir nachvollziehbare, objektivierte Unternehmenswerte für alle Rechtsformen.
  • Ausgehend von typisierten Werten können individuelle Überlegungen auf Käufer- oder Verkäuferseite mit einbezogen werden.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Investitions-, Finanz- und Liquiditätsplänen sowie Plan-, Gewinn- und Verlustrechnungen, die als Basis der Ermittlung von zukunftsorientierten Unternehmenswerten dienen

Nachfolgeregelung.

Wir haben die notwendigen Fachkenntnisse - lassen Sie sich beraten.